NIS-2 Richtlinie: Beratung & Umsetzung für Unternehmen in Deutschland
Die EU-Richtlinie NIS-2 bringt für viele Branchen neue und verbindliche Pflichten mit sich. Unternehmen und Einrichtungen aus den Bereichen Energie, Transport, Gesundheitswesen, Verwaltung sowie dem Finanzsektor müssen künftig höhere IT-Sicherheitsstandards erfüllen, Risiken aktiv managen und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen nachweisen. Unsere NIS-2-Beratung unterstützt Sie dabei, diese Anforderungen praxisnah und effizient umzusetzen. Wir entwickeln klare Strukturen, etablieren passende Prozesse und sorgen für eine nachvollziehbare, revisionssichere Dokumentation. Damit Ihre Organisation nicht nur compliant ist, sondern nachhaltig sicherer wird.
Für wen ist die NIS-2-Richtlinie relevant?
Die NIS-2-Richtlinie betrifft eine Vielzahl öffentlicher und privater Organisationen, die für die Stabilität von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind. Neben technischen Anforderungen rückt insbesondere die Verantwortung der Unternehmensleitung stärker in den Fokus.
Typische Zielgruppen der NIS-2-Richtlinie sind:
- Geschäftsführung & Vorstände
Erhöhte Verantwortung, Haftungsrisiken und Nachweispflichten
- IT-Leitung & CISO
Umsetzung technischer, organisatorischer und prozessualer Sicherheitsmaßnahmen
- KRITIS-nahe Unternehmen
Auch ohne formale KRITIS-Einstufung häufig betroffen
- Mittelständische Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden
Abhängig von Branche, Umsatz und Bilanzsumme
- Öffentliche Verwaltung & kommunale Einrichtungen
Verpflichtet zu erhöhten Sicherheits- und Meldeanforderungen
Unsicher ob Ihr Unternehmen betroffen ist?
Ob Ihr Unternehmen unter die NIS-2-Richtlinie fällt, hängt nicht nur von der Unternehmensgröße ab. Neben festen Schwellenwerten spielen auch Branche, Rolle in der Lieferkette sowie Sonderregelungen eine entscheidende Rolle. Zudem rückt die persönliche Verantwortung der Geschäftsführung deutlich stärker in den Fokus.
Entscheidende Kriterien sind unter anderem:
- Schwellenwerte
Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder mit mindestens 10 Mio. € Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme können unter NIS-2 fallen, abhängig vom Sektor.
- Sonderfälle & Ausnahmen
Bestimmte Organisationen sind unabhängig von Größe oder Umsatz betroffen, z. B. Teile der öffentlichen Verwaltung, digitale Infrastrukturen, KRITIS-nahe Unternehmen oder alleinige Anbieter kritischer Dienste.
- Haftung der Geschäftsführung
NIS-2 verpflichtet Geschäftsführungen und Vorstände zur aktiven Aufsicht über Cybersicherheitsmaßnahmen. Versäumnisse können zu persönlicher Haftung, Bußgeldern und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen führen.
Unser Tipp:
Wenn auch nur eines dieser Kriterien auf Ihr Unternehmen zutrifft, sollte eine strukturierte Prüfung zeitnah erfolgen.
So setzen wir die NIS-2-Richtlinie strukturiert um
Ein etabliertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) deckt einen Großteil der NIS-2-Anforderungen bereits ab und bildet die Grundlage für eine nachhaltige und prüfbare Umsetzung. Ergänzende organisatorische und lieferkettenbezogene Maßnahmen vervollständigen die NIS-2-Konformität.
NIS-2 Betroffenheit & Pflichtenklärung
Inhalt:
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Einordnung Ihres Unternehmens nach NIS-2
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Bewertung von Schwellenwerten & Sonderfällen
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Klarheit über Pflichten und Haftung der Geschäftsführung
Nutzen:
✔ Rechtssicherheit
✔ Vermeidung von Fehlentscheidungen
GAP-Analyse & Sicherheits-Reifegrad
Inhalt:
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Abgleich Ist-Zustand vs. NIS-2-Anforderungen
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Identifikation von Risiken & Handlungsfeldern
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Priorisierter Maßnahmenkatalog
Nutzen:
✔ Transparenz
✔ Klare Roadmap statt Aktionismus
NIS-2-konforme Umsetzung
Inhalt:
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Einführung technischer & organisatorischer Maßnahmen (TOMs)
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Integration in ISMS, BCM & Datenschutz
-
Aufbau tragfähiger Sicherheitsprozesse
Nutzen:
✔ Praktikable Umsetzung
✔ Nachhaltige Sicherheitsstrukturen
Audits, Nachweise & Haftungsabsicherung
Inhalt:
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Revisionssichere Dokumentation
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Vorbereitung auf Prüfungen & Audits
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Unterstützung der Geschäftsführung bei Nachweispflichten
Nutzen:
✔ Auditfähigkeit
✔ Reduzierung persönlicher Haftungsrisiken
Warum keepbit?
Anerkennung & Erfahrung
BSI-gelisteter IT-Dienstleister
Langjährige Erfahrung in der Informationssicherheit
Umsetzung regulatorischer Anforderungen nach anerkannten Standards
Erfahrung mit ISO 27001, BSI IT-Grundschutz und KRITIS-nahen Umgebungen
Praxis & Umsetzungskompetenz
Begleitung von Organisationen von Analyse bis Betrieb
Erfahrung mit internen und externen Audits
Revisionssichere Dokumentation und Nachweise
Praxisnahe Umsetzung statt theoretischer Konzepte
Verlässlicher Partner im Betrieb
Unterstützung von öffentlicher Verwaltung & Mittelstand
Externer Informationssicherheitsbeauftragter auf Wunsch
Langfristige Begleitung statt Projektdenken
Klare Ansprechpartner und Verantwortung
IT-Sicherheit in der Stadtverwaltung
„Alleine ist man stark, gemeinsam unschlagbar.“
Georg Kugler, IT-Leiter und Informationssicherheitsbeauftragter, Stadt Nördlingen
Produktinfos
Erfahren Sie mehr über unsere ISMS Lösungen.
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