NIS-2 Richtlinie: Beratung & Umsetzung für Unternehmen in Deutschland

Die EU-Richtlinie NIS-2 bringt für viele Branchen neue und verbindliche Pflichten mit sich. Unternehmen und Einrichtungen aus den Bereichen Energie, Transport, Gesundheitswesen, Verwaltung sowie dem Finanzsektor müssen künftig höhere IT-Sicherheitsstandards erfüllen, Risiken aktiv managen und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen nachweisen. Unsere NIS-2-Beratung unterstützt Sie dabei, diese Anforderungen praxisnah und effizient umzusetzen. Wir entwickeln klare Strukturen, etablieren passende Prozesse und sorgen für eine nachvollziehbare, revisionssichere Dokumentation. Damit Ihre Organisation nicht nur compliant ist, sondern nachhaltig sicherer wird.

Für wen ist die NIS-2-Richtlinie relevant?

Die NIS-2-Richtlinie betrifft eine Vielzahl öffentlicher und privater Organisationen, die für die Stabilität von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind. Neben technischen Anforderungen rückt insbesondere die Verantwortung der Unternehmensleitung stärker in den Fokus.

Typische Zielgruppen der NIS-2-Richtlinie sind:

  • Geschäftsführung & Vorstände

Erhöhte Verantwortung, Haftungsrisiken und Nachweispflichten

  • IT-Leitung & CISO

Umsetzung technischer, organisatorischer und prozessualer Sicherheitsmaßnahmen

  • KRITIS-nahe Unternehmen

Auch ohne formale KRITIS-Einstufung häufig betroffen

  • Mittelständische Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden

Abhängig von Branche, Umsatz und Bilanzsumme

  • Öffentliche Verwaltung & kommunale Einrichtungen

Verpflichtet zu erhöhten Sicherheits- und Meldeanforderungen

Unsicher ob Ihr Unternehmen betroffen ist?

Ob Ihr Unternehmen unter die NIS-2-Richtlinie fällt, hängt nicht nur von der Unternehmensgröße ab. Neben festen Schwellenwerten spielen auch Branche, Rolle in der Lieferkette sowie Sonderregelungen eine entscheidende Rolle. Zudem rückt die persönliche Verantwortung der Geschäftsführung deutlich stärker in den Fokus.

Entscheidende Kriterien sind unter anderem:

  • Schwellenwerte

Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder mit mindestens 10 Mio. € Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme können unter NIS-2 fallen, abhängig vom Sektor.

  • Sonderfälle & Ausnahmen

Bestimmte Organisationen sind unabhängig von Größe oder Umsatz betroffen, z. B. Teile der öffentlichen Verwaltung, digitale Infrastrukturen, KRITIS-nahe Unternehmen oder alleinige Anbieter kritischer Dienste.

  • Haftung der Geschäftsführung

NIS-2 verpflichtet Geschäftsführungen und Vorstände zur aktiven Aufsicht über Cybersicherheitsmaßnahmen. Versäumnisse können zu persönlicher Haftung, Bußgeldern und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen führen.

Unser Tipp:

Wenn auch nur eines dieser Kriterien auf Ihr Unternehmen zutrifft, sollte eine strukturierte Prüfung zeitnah erfolgen.

So setzen wir die NIS-2-Richtlinie strukturiert um

Ein etabliertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) deckt einen Großteil der NIS-2-Anforderungen bereits ab und bildet die Grundlage für eine nachhaltige und prüfbare Umsetzung. Ergänzende organisatorische und lieferkettenbezogene Maßnahmen vervollständigen die NIS-2-Konformität.

NIS-2 Betroffenheit & Pflichtenklärung

Inhalt:

  • Einordnung Ihres Unternehmens nach NIS-2

  • Bewertung von Schwellenwerten & Sonderfällen

  • Klarheit über Pflichten und Haftung der Geschäftsführung

Nutzen:

✔ Rechtssicherheit

✔ Vermeidung von Fehlentscheidungen

GAP-Analyse & Sicherheits-Reifegrad

Inhalt:

  • Abgleich Ist-Zustand vs. NIS-2-Anforderungen

  • Identifikation von Risiken & Handlungsfeldern

  • Priorisierter Maßnahmenkatalog

Nutzen:

✔ Transparenz

✔ Klare Roadmap statt Aktionismus

NIS-2-konforme Umsetzung

Inhalt:

  • Einführung technischer & organisatorischer Maßnahmen (TOMs)

  • Integration in ISMS, BCM & Datenschutz

  • Aufbau tragfähiger Sicherheitsprozesse

Nutzen:

✔ Praktikable Umsetzung

✔ Nachhaltige Sicherheitsstrukturen

Audits, Nachweise & Haftungsabsicherung

Inhalt:

  • Revisionssichere Dokumentation

  • Vorbereitung auf Prüfungen & Audits

  • Unterstützung der Geschäftsführung bei Nachweispflichten

Nutzen:

✔ Auditfähigkeit

✔ Reduzierung persönlicher Haftungsrisiken

Warum keepbit?

Anerkennung & Erfahrung

BSI-gelisteter IT-Dienstleister

Langjährige Erfahrung in der Informationssicherheit

Umsetzung regulatorischer Anforderungen nach anerkannten Standards

Erfahrung mit ISO 27001, BSI IT-Grundschutz und KRITIS-nahen Umgebungen

Praxis & Umsetzungskompetenz

Begleitung von Organisationen von Analyse bis Betrieb

Erfahrung mit internen und externen Audits

Revisionssichere Dokumentation und Nachweise

Praxisnahe Umsetzung statt theoretischer Konzepte

Verlässlicher Partner im Betrieb

Unterstützung von öffentlicher Verwaltung & Mittelstand

Externer Informationssicherheitsbeauftragter auf Wunsch

Langfristige Begleitung statt Projektdenken

Klare Ansprechpartner und Verantwortung

IT-Sicherheit in der Stadtverwaltung

„Alleine ist man stark, gemeinsam unschlagbar.“

Georg Kugler, IT-Leiter und Informationssicherheitsbeauftragter, Stadt Nördlingen

Produktinfos

Erfahren Sie mehr über unsere ISMS Lösungen.

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